Aufgrund der aktuellen Situation gilt ab sofort zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen folgende Regelung beim EHC Klostersee.

Stand: 10.3.2020 21.00 Uhr

1. Kinder/Jugendliche:
Wer von einer Schulschließung betroffen ist, darf auch keine Sportveranstaltung besuchen. Dies gilt auch für Geschwister, die von einer Schulschließung betroffen sind. Weiterhin sind Kinder und Jugendliche vom Besuch einer Sportveranstaltung ausgeschlossen, die aus einem Risikogebiet kommen. Diese Regelung gilt bis 2 Wochen nach Rückkehr aus diesem Gebiet.

2. Erwachsene:
Eltern von Kindern/Jugendlichen, die von einer Schulschließung betroffen sind, dürfen Sportveranstaltungen für die Dauer der Schulschließung nicht besuchen. Dies gilt auch für Personen, die aus einem Risikogebiet kommen bis 2 Wochen nach Rückkehr. Ebenso gilt dies gilt für Personen und Familienmitglieder, die unter Quarantäne stehen für die Dauer der Quarantäne.

3. Trainer:
Auch für diesen Personenkreis gilt die Regelung zur Schulschließung und die Regelung zur Quarantäne. Vorerst findet das Training und der Spielbetrieb weiter statt, sofern das RKI oder staatliche Gesundheitsämter keine gegenteiligen Empfehlungen aussprechen.

Dr.Engelbert Remiger, Vorstand EHC Klostersee e.V.